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(Zucht / Verkauf / Eigentumswechsel)

Zweistufig bei einem Warenwert ab 3.000,01 Euro

Wenn ein Verkauf des Tieres stattfindet, (bzw. Eigentumsübertragung) von Deutschland in ein Drittland, muss eine elektronische Export Zollanmeldung erfolgen. Dies übernimmt GRADLYN hier am Flughafen für Sie und es entstehen hierfür keine weiteren Kosten.

Um die Zollanmeldung für Sie zu erledigen, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
Wenn es sich bei Ihnen als Absender um einen Züchter (Hobbyzucht oder Privatzucht) handelt, geht der deutsche Zoll von einem Verkauf des Tieres aus. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Schenkung des Tieres handelt oder nicht. Es muss eine Rechnung von Ihnen über den Warenwert bzw. Kaufpreis des Tieres erstellt werden. Wir benötigen ebenfalls Ihre EORI Nummer.
Sollten Sie noch keine EORI Nummer besitzen, können wir eine für Sie beim deutschen Zoll beantragen. Es entstehen Ihnen hierfür keine Kosten. Die EORI Nummer wird automatisch mit Ihrer Steuernummer verknüpft und ist ab dann bei allen weiteren Exporten oder Importen mit anzugeben.

Bitte beachten Sie dass der Warenwert bzw. Kaufpreis wahrheitsgemäß angegeben werden muss. Es entstehen Ihnen keine Nachteile.
Für Falschangaben zum Kaufpreis oder Warenwert des Tieres, sind wir nicht verantwortlich.
Wir bitten Sie daher, uns einen Kaufvertrag bis spätestens 5 Werktage vor dem Transport zukommen zu lassen.

Dieser Kaufvertrag kann formlos sein. Wichtig ist nur, dass der Verkäufer & Käufer mit kompletter Anschrift angegeben wird.
Der Name des Tieres und Chipnummer ist ebenfalls erforderlich. Die Unterschrift auf dem Kaufvertrag ist nur von dem Verkäufer notwendig.

In Ihrem Fall liegt der Wert des Tieres über 3.000,00 Euro
Daher muss die Zollanmeldung im 2-stufigen Zollverfahren erfolgen.
Dies bedeutet wir müssen den Transport bei dem für Ihren Landkreis zuständigen Binnenzollamt elektronisch anmelden.
Bei der Anmeldung müssen wir ein „Beschau“ Zeitfenster für den Zoll angeben.
Das bedeutet, dem Zoll muss ein zweistündiges Zeitfenster im Laufe des Tages und zu deren Öffnungszeiten gewährt werden. In diesen 2 Stunden müssen der Hund und Sie als Absender zugegen sein. Sollte an der angegebenen Adresse niemand anwesend sein, werden die Tiere nicht zum Export freigegeben.
Da die Beschau jedoch stichprobenhaft erfolgt, kann es sein das der Zoll auch gar nicht zu ihnen kommt. Dies liegt einzig im Ermessen des Zolls.
Das Beschau Zeitfenster kann bis zu 5 Werktagen vor Abflug angegeben werden.
Der Zollbeschau kann nur von Montag bis Freitag erfolgen und nur in den Öffnungszeiten Ihres Binnenzollamtes. (Nicht an Wochenenden und Feiertagen)
Bei der Beschau der Tiere wird der Zoll Beschaukosten an Sie belasten.

Bitte beachten Sie das Buchungen ab einem Warenwert von 3.000,01 Euro eine Bearbeitungszeit von mindestens 5 Werktagen benötigen.

Um die EORI Nummer für Sie zu beantragen, füllen Sie bitte die beigefügte Vollmacht aus und senden Sie diese an uns zurück.

>>Alle Informationen als PDF zum Ausdrucken finden Sie hier.

Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an [email protected] oder rufen Sie uns unter an.